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Digital dabeiFür Erinnerungen zum Teilen.
139 €249 €pro Event

- Unbegrenzt digitale Fotos
- Private Online-Galerie
- Ohne Drucker
Eure Feier. Eure Erinnerungen.
Ja — in aller Regel, und einfacher als die meisten befürchten. Wer freiwillig in eine Fotobox steigt und auf den Auslöser drückt, willigt damit erkennbar in die Aufnahme ein. Rechtlich heikel wird nicht das Fotografieren, sondern das, was danach mit den Bildern passiert: Speicherung, Weitergabe und Veröffentlichung. Diese Seite erklärt, worauf es ankommt, wer wofür verantwortlich ist und welche Fragen ihr eurem Anbieter stellen solltet. Sie ist eine sachliche Orientierung, keine Rechtsberatung.
Pro Event · inkl. MwSt. und Hin- & Rückversand
Frühbucher: Print ab 169 € mit FRUEH30 · mindestens 21 Tage vor dem Event buchen · 108 Ausdrucke

Einwilligung erklärtAuch für FirmeneventsKI-Kennzeichnung ab 2026Ohne Rechtsdeutsch
Was möchtet ihr mit nach Hause nehmen?
Ein Preis pro Event. MwSt. und Hin- & Rückversand inklusive. Ohne Kaution.
Für Erinnerungen zum Teilen.
139 €249 €pro Event

Für Fotos, die eure Gäste mitnehmen.
199 €389 €pro Event

Fotobox · 25+ Requisiten · Wunschdesign im Online-Editor · Galerie · Hin- & Rückversand
Mehr Ausdrucke gewünscht? Print mit Druck-Flatrate (Fair Use) für +49 € — zusammen 248 €. Du wählst Extras im Buchungsprozess.
„Klasse Fotobox-Service für jedes Event!Der Versand lief komplett reibungslos und pünktlich. Der Aufbau war überraschend leicht und die Software hat den ganzen Abend über perfekt funktioniert. Besonders hervorzuheben ist die hervorragende Bildqualität – die Fotos sehen spitze aus. Ich bin rundum zufrieden mit der Dienstleistung und kann die Box nur wärmstens empfehlen!“
„Einfach super unkompliziert. Top Qualität. Jederzeit wieder.“
„Super Service + Qualität Der Prozess von Bestellung bis zur Auslieferung und Kommunikation war reibungslos. Auch die Qualität der Bilder und die Handhabung waren sehr einfach und wir sind glücklich über das Ergebnis. Absolute Empfehlung“
Alle Bewertungen stammen von Trustpilot und sind dort im Original nachprüfbar.
Verfügbarkeit für dein Eventdatum in Sekunden checken.
Digital oder Print – optional mit Extra-Drucken & eigenem Layout.
Wir versenden deutschlandweit. Aufbau in 5 Minuten, ganz ohne Techniker.
Nach dem Event einpacken, Retouren-Label drauf, fertig.
Bezahlen wie du willst
PayPal, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay – auf Wunsch auch in Raten über Klarna. Die Zahlung läuft SSL-verschlüsselt über Stripe, eine Kaution verlangen wir nicht.
Persönlich erreichbar
Fragen vor der Buchung oder mitten im Event? Schreib uns auf WhatsApp (0152 02691501) oder per E-Mail an support@boxshot.net – es antwortet ein Mensch, kein Chatbot.
Planungssicher
Termin noch nicht endgültig? Reserviere ihn 14 Tage kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Verschiebt sich dein Event, buchst du einmal gratis um (bis 7 Tage vorher, nach Verfügbarkeit).
Echte Kundenbewertungen findest du auf Trustpilot. BoxShot ist ein deutscher Anbieter aus Neumarkt i.d.OPf. – Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, auf Wunsch auf die Firma.
BoxShot wird auf Feiern schnell zum Treffpunkt: Requisiten greifen, kurz posieren, Fotos teilen oder direkt ausdrucken. So bleiben die großen und die kleinen Momente eurer Feier erhalten.
Requisiten inklusive
Digital & Print
Versand deutschlandweit
Aufbau in 5 Minuten




Abbildungen mit KI erstellt oder bearbeitet
In aller Regel ja. Wer freiwillig in die Fotobox steigt und auslöst, willigt in die Aufnahme ein — die Aufnahme selbst ist unproblematisch. Rechtlich relevant wird erst, was danach passiert: Eine Veröffentlichung braucht eine gesonderte Zustimmung, und wenn der Anbieter Bilder auf seinen Servern verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO nötig. Private Feiern fallen zusätzlich unter die Haushaltsausnahme nach Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO.
Für die Aufnahme selbst nicht gesondert — der freiwillige Gang in die Box ist die Einwilligung. Für eine Veröffentlichung schon: Dafür braucht ihr die Zustimmung jeder erkennbaren Person, unabhängig von der DSGVO auch wegen des Rechts am eigenen Bild nach § 22 KUG. Ein Hinweisschild neben der Box mit Zweck und Widerspruchsmöglichkeit ist der praktikabelste Weg.
Das hängt davon ab, wer die Bilder verarbeitet. Speichert die Box nur lokal und der Anbieter bekommt die Bilder nie zu sehen, seid ihr als Veranstalter verantwortlich, und der Anbieter vermietet lediglich ein Gerät. Lädt die Box automatisch in eine Cloud des Anbieters hoch, verarbeitet er in eurem Auftrag — dann braucht es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Fragt vor der Buchung nach, welcher der beiden Fälle vorliegt.
Zwei Dinge zusätzlich zum privaten Fall. Erstens: Die Nutzung muss erkennbar freiwillig sein, und wer ablehnt, darf keinen Nachteil haben — im Arbeitsverhältnis stellt § 26 Abs. 2 BDSG dafür strenge Anforderungen. Zweitens: Eine Veröffentlichung auf Karriereseite, LinkedIn oder im Newsletter braucht eine gesonderte, dokumentierte Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann. Eine pauschale Klausel im Arbeitsvertrag trägt das in der Regel nicht.
Ja. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung. Bilder, die durch KI erzeugt oder verändert wurden — Comic-Stile, generierte Hintergründe, Avatare — müssen als solche gekennzeichnet werden, und zwar maschinenlesbar. Bei vielen am Markt beworbenen KI-Fotoboxen ist das bislang nicht umgesetzt. Fragt konkret nach, wie ein Anbieter das löst.
Die DSGVO nennt keine feste Frist, sondern verlangt eine Speicherung nur so lange, wie es für den Zweck erforderlich ist (Art. 5 Abs. 1 lit. e). Für Erinnerungsfotos einer Feier ist eine Online-Galerie über einige Wochen bis Monate üblich und vertretbar. Wichtig ist, dass eine Löschung möglich ist und auf Verlangen auch erfolgt. Fragt euren Anbieter nach der konkreten Frist — eine unbefristete Speicherung ohne Grund ist nicht haltbar.
Nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen. Die Haushaltsausnahme der DSGVO endet bei einer Veröffentlichung an einen unbestimmten Personenkreis, und unabhängig davon gilt das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG. Bei Gruppenbildern braucht ihr die Zustimmung jeder erkennbaren Person. In der Praxis genügt eine kurze Nachfrage — problematisch wird es erst, wenn jemand widerspricht und das Bild trotzdem online bleibt.
Für Fotos und Sofortdruck braucht eine gute Box kein Internet — sie arbeitet offline, und die Bilder bleiben auf dem Gerät. Das ist datenschutzrechtlich die einfachste Konstellation, weil keine Übermittlung an Dritte stattfindet. Bei BoxShot funktioniert auch der QR-Download über das eigene lokale WLAN ohne Internet. Für einen Upload in eine Online-Galerie oder das spätere Versenden über Messenger wird Internet benötigt. Eine Auftragsverarbeitung hängt vom konkreten Umgang mit den Bildern ab.
Deine Gäste wählen am Touchscreen selbst, was sie machen möchten. Alle Modi sind ohne Aufpreis dabei.
Klassischer Fotostreifen im Layout deines Events.
Kurzes Hin-und-her-Video, das jeder sofort teilt.
Persönliche Grüße der Gäste direkt an das Brautpaar oder die Gastgeber.
Zwei Fotos plus malen & schreiben – euer digitales Erinnerungsbuch.
Sieben Jahrmarkt-Effekte – live zu sehen, bevor ausgelöst wird.
Die Box zieht eine Aufgabenkarte – eigener Kartensatz für Kinder.

In der Sprache deiner Gäste
Deutsch & Englisch ab Werk, Russisch & Türkisch zuschaltbar. Gäste wechseln am Bildschirm selbst, nach 3 Minuten stellt die Box automatisch zurück.
Eine Fotobox auf einer privaten Feier ist datenschutzrechtlich unproblematisch, solange die Nutzung freiwillig ist und die Bilder nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Bei Firmenevents kommen zwei Punkte hinzu: Fotos von Mitarbeitenden brauchen für eine Veröffentlichung eine gesonderte, wirklich freiwillige Einwilligung, und wenn der Anbieter die Bilder auf seinen Servern verarbeitet, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Der einfachste Weg, beides klein zu halten: eine Box, die Bilder lokal speichert und nichts automatisch hochlädt.
Die DSGVO gilt nach Art. 2 Abs. 2 lit. c nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken. Eine Hochzeit oder ein Geburtstag im Freundes- und Familienkreis fällt darunter — die Bilder, die dort entstehen, unterliegen für das Brautpaar oder den Gastgeber nicht dem vollen Pflichtenprogramm der Verordnung. Diese Ausnahme endet allerdings an zwei Stellen, und beide werden regelmäßig übersehen.
Hier trennt sich die Spreu vom Weizen, und es ist der Punkt, an dem ihr am meisten Aufwand sparen könnt. Eine Fotobox, die Bilder ausschließlich lokal auf dem Gerät speichert und erst nach dem Event vom Kunden selbst ausgelesen wird, verarbeitet für den Anbieter praktisch keine personenbezogenen Daten. Eine Box, die jedes Bild sofort in eine Cloud hochlädt, tut das sehr wohl — und dann braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, eine Auskunft über den Serverstandort und eine Löschfrist.
Im Arbeitsverhältnis ist Einwilligung ein empfindliches Wort, weil zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten kein Gleichgewicht besteht. § 26 Abs. 2 BDSG verlangt deshalb, dass die Freiwilligkeit tatsächlich gegeben ist — wer ablehnt, darf keinen Nachteil haben, und niemand darf sich gedrängt fühlen. Für die Nutzung der Box selbst ist das unkritisch: Wer nicht hineingeht, wird nicht fotografiert. Kritisch wird es bei der Verwendung der Bilder auf der Karriereseite, auf LinkedIn oder im Newsletter.
Boxen, die Bilder durch künstliche Intelligenz verändern — Stilfilter, Comic-Effekte, generierte Hintergründe, Avatar-Erzeugung — fallen unter Art. 50 der EU-KI-Verordnung. Deren Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026. Wer solche Bilder erzeugt, muss sie als künstlich erzeugt oder bearbeitet kennzeichnen, maschinenlesbar und für die abgebildete Person erkennbar. Das betrifft Anbieter wie Gastgeber gleichermaßen und ist bei den meisten am Markt beworbenen KI-Fotoboxen bislang nicht umgesetzt.
Der Aufwand ist gering, wenn man ihn vor dem Event erledigt statt danach. Diese fünf Punkte decken die praktisch relevanten Fälle ab und sind in einer Viertelstunde erledigt.
Die BoxShot-Fotobox speichert alle Aufnahmen lokal auf dem Gerät. Es gibt keinen automatischen Cloud-Upload, keine Gesichtserkennung und keine biometrische Auswertung — die Box arbeitet auch vollständig ohne Internetverbindung. Die Online-Galerie ist optional, nur über einen nicht erratbaren Link erreichbar und wird auf Wunsch gelöscht. Weil damit für uns als Anbieter im Regelfall keine Bildverarbeitung stattfindet, bleibt der organisatorische Aufwand auf eurer Seite klein. Für Firmenkunden stellen wir auf Anfrage einen Auftragsverarbeitungsvertrag bereit, falls die Online-Galerie genutzt wird. Details stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Namen & Datum in 2 Minuten personalisiert. Inklusive — bei anderen Anbietern 30–50 € Aufpreis.
Beliebte Wochenenden sind schnell ausgebucht. Prüf dein Datum in wenigen Sekunden.
Verfügbarkeit prüfenBoxShot Fotobox
ab 139 € inkl. Versand