Allgemeine Mietbedingungen
Stand: August 2026 — BoxShot (Alexander Zankl, ZANKL Consulting), Altenhofweg 50, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
§ 1 Geltungsbereich & Begriffe
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Fotobox-Systeme und zugehöriges Zubehör zwischen BoxShot (Alexander Zankl, ZANKL Consulting, Altenhofweg 50, 92318 Neumarkt i.d.OPf. – nachfolgend „Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend „Mieter"). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Mieter ist Verbraucher (§ 13 BGB), soweit der Mietzweck nicht überwiegend einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann; andernfalls ist er Unternehmer (§ 14 BGB). Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsgegenstand & Abbildungen
Gegenstand des Vertrags ist die mietweise Überlassung eines Fotobox-Systems – je nach gewählter Ausstattung einschließlich Zubehör (z. B. Sofortdrucker, Beleuchtung, Tablet/Kamera, Requisiten, Transportkoffer) – für den gebuchten Event-Termin, nebst Zustellung und Bereitstellung der Online-Galerie. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die Angaben im Buchungsvorgang und in der Buchungsbestätigung.
Hinweis zu Produktabbildungen: Unsere Fotoboxen werden in kleiner Serie bzw. handwerklich gefertigt. Abbildungen auf der Website und in Werbematerialien dienen der Veranschaulichung; das konkret gelieferte Modell kann in Details (z. B. Holzmaserung, Oberfläche, Farbnuancen, Formgebung, Zubehördesign sowie der Anordnung einzelner Komponenten — etwa der Position des Druckers innerhalb oder neben dem Gehäuse) geringfügig von den Abbildungen abweichen. Solche geringfügigen, dem Kunden zumutbaren Abweichungen begründen keinen Mangel. Geschuldet sind die vertraglich vereinbarte Funktion und Ausstattung, nicht ein bestimmtes Aussehen im Detail.
§ 3 Verfügbarkeit & Vertragsschluss
Die Buchung setzt eine Verfügbarkeitsprüfung für den gewünschten Termin voraus. Mit Absenden des Buchungsformulars und Auswahl „kostenpflichtig buchen" gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Vermieters per E-Mail bzw. mit der Zahlungsaufforderung zustande; der Vermieter kann das Angebot innerhalb von 7 Tagen annehmen. Aktionspreise und Rabattcodes gelten nur für Neubuchungen und sind nicht nachträglich kombinierbar.
§ 4 Mietzeit & Nutzung
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe (Zustellung) und endet mit der vollständigen und ordnungsgemäßen Rückgabe zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt (i. d. R. der nächste Werktag nach dem gebuchten Termin). Die Nutzung ist nur am reservierten Termin und durch den Mieter bzw. dessen Gäste gestattet. Eine Weitervermietung oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters unzulässig. Eine fortgesetzte Nutzung nach Mietende verlängert den Vertrag nicht stillschweigend. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt; Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 5 Preise & Zahlung — keine Kaution
Der angegebene Mietpreis ist ein Gesamtpreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; Versandkosten sind, soweit nicht als inklusive ausgewiesen, gesondert angegeben. Die Zahlung ist vor Versand der Fotobox fällig. Zusätzlich gebuchte Leistungen sind gesondert zu vergüten. Eine Kaution wird nicht erhoben. Die Nichterhebung einer Kaution lässt die Haftung des Mieters nach § 9 unberührt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungsabschluss als PDF. Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6 Pflichten des Mieters
Der Mieter behandelt die Fotobox sorgsam und nutzt sie bestimmungsgemäß gemäß beiliegender Anleitung. Die Fotobox ist ausschließlich in geschlossenen, wettergeschützten Innenräumen einzusetzen (kein direktes Sonnenlicht, kein Regen, kein Einsatz im Freien ohne ausdrückliche Freigabe). Zulässige Betriebsbedingungen: Temperatur 10–40 °C, Luftfeuchtigkeit 30–80 %. Der Mieter schützt die Geräte vor Flüssigkeiten, Stößen, Sturz, Überhitzung und Zugriff durch Unbefugte und sorgt für einen standsicheren Aufstellort. Kennzeichnungen dürfen nicht entfernt werden. Das Verpackungs- und Transportmaterial ist vollständig aufzubewahren und für den Rückversand zu verwenden. Mängel oder Funktionsstörungen sind unverzüglich anzuzeigen; bei sicherheitsrelevanten Störungen ist die Nutzung einzustellen. Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen an Hard- und Software sind unzulässig.
§ 7 Rückgabe, Rückversand & Vollständigkeit
Der Mieter gibt die Fotobox vollständig, mit sämtlichem überlassenem Zubehör und in ordnungsgemäßem, gereinigtem Zustand zurück. Der Rückversand erfolgt fristgerecht (i. d. R. am nächsten Werktag nach dem Event) ausschließlich in der Originalverpackung bzw. mit dem vollständigen gestellten Verpackungs- und Polstermaterial und – soweit bereitgestellt – unter Verwendung des mitgelieferten Rücksendescheins. Der Mieter hat die Sendung so zu verpacken und aufzugeben, dass Transportschäden vermieden werden. Der Vermieter prüft die zurückgegebene Mietsache nach Eingang auf Vollständigkeit und Zustand und dokumentiert festgestellte Schäden oder Fehlbestände. Etwaige Beanstandungen teilt der Vermieter dem Mieter innerhalb angemessener Frist nach Rücklauf in Textform mit und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Bis zum vollständigen Eingang der Mietsache trägt der Mieter die Verantwortung gemäß § 9.
§ 8 Verspätete Rückgabe
Gibt der Mieter die Fotobox aus von ihm zu vertretenden Gründen verspätet zurück, ist der Vermieter nach vorheriger Androhung (Textform) berechtigt, je Verzögerungstag eine Vertragsstrafe bzw. Nutzungsentschädigung von 25,00 € zu berechnen. Führt die Verspätung dazu, dass eine bereits vereinbarte Anschlussvermietung nicht erfüllt werden kann, haftet der Mieter zusätzlich für den hierdurch entstehenden Schaden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt; die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Verzugsschaden angerechnet.
§ 9 Schäden, Verlust, Diebstahl & Haftung des Mieters
Gefahrübergang und Obhut. Mit der Übergabe (Zustellung) geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung und Zerstörung der Mietsache auf den Mieter über und verbleibt bis zum vollständigen und ordnungsgemäßen Eingang der Rücksendung beim Mieter. Der Mieter hat die Mietsache während der gesamten Mietzeit in seiner Obhut und sorgfältig zu verwahren.
Haftung. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit eintretenden Beschädigungen, Funktionsstörungen infolge unsachgemäßer Behandlung, den Verlust, den Diebstahl und die Zerstörung der Fotobox einschließlich sämtlichen Zubehörs, soweit er dies zu vertreten hat. Für ein Verschulden seiner Gäste, Erfüllungsgehilfen sowie sonstiger Personen, denen er die Nutzung oder den Zugang ermöglicht, hat der Mieter wie für eigenes Verschulden einzustehen. Bei Verlust der Mietsache oder von Teilen aus dem Obhutsbereich des Mieters wird vermutet, dass der Mieter dies zu vertreten hat; ihm bleibt der Nachweis des Gegenteils vorbehalten.
Umfang des Ersatzes. Bei behebbaren Schäden trägt der Mieter die Kosten der fachgerechten Reparatur zuzüglich eines etwaigen Aufwands für Prüfung, Reinigung und Wiederherstellung der Vermietbarkeit. Bei Verlust, Diebstahl, Totalschaden oder wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig ist, ersetzt der Mieter den Wiederbeschaffungswert des betroffenen Geräts oder Teils, d. h. die Kosten der Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzes (Neuwert eines vergleichbaren Geräts). Der Vermieter weist den Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert im Schadensfall nach. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Unvollständige oder verschmutzte Rückgabe. Wird die Mietsache unvollständig zurückgegeben, werden die fehlenden Bestandteile (z. B. Fotobox-Korpus, Tablet/Kamera, Sofortdrucker, Beleuchtung, Kabel und Netzteile, Requisiten, Transportkoffer/Verpackung) einzeln zum jeweiligen Wiederbeschaffungswert berechnet. Für Rückgaben, die nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu reinigen sind, wird eine Reinigungspauschale nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Verbrauchsmaterialien (z. B. Druckpapier/Farbbänder) über den vereinbarten Umfang hinaus werden gesondert abgerechnet.
Requisiten – Pauschale für fehlende Stücke. Der Fotobox liegt ein Requisiten-Set von in der Regel 25 Stück bei; die genaue Zusammensetzung und Anzahl weist der beiliegende Lieferschein aus, der zugleich als Nachweis über den Umfang bei Auslieferung dient. Fehlen bei der Rückgabe einzelne Requisiten, berechnet der Vermieter abweichend vom Wiederbeschaffungswert eine Pauschale von 5,00 € je fehlendem Stück. Gebrauchsübliche Abnutzung (z. B. Kratzer, verbogene Bügel, Knicke an Schildern) ist mit der Miete abgegolten und wird nicht berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, soweit einzelne Requisiten den Pauschalbetrag erkennbar übersteigen.
Transportschäden auf dem Rückweg. Für Schäden, die auf einer unsachgemäßen, unzureichenden oder nicht der Originalverpackung entsprechenden Verpackung durch den Mieter beruhen, haftet der Mieter.
Melde- und Mitwirkungspflichten. Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl benachrichtigt der Mieter den Vermieter unverzüglich in Textform unter Angabe der näheren Umstände. Bei Diebstahl oder Straftaten Dritter ist zusätzlich unverzüglich die Polizei zu verständigen und dem Vermieter eine Kopie der Anzeige zu übermitteln. Der Mieter ergreift zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung und Beweissicherung und unterstützt den Vermieter bei der Aufklärung.
§ 10 Versicherung
Der Vermieter stellt für die Dauer der Überlassung keine Versicherung der Mietsache zur Verfügung; eine Versicherung der überlassenen Geräte durch den Vermieter ist nicht Vertragsbestandteil. Dem Mieter wird empfohlen, für den Zeitraum der Überlassung eine geeignete eigene Absicherung vorzuhalten (z. B. eine Privat- bzw. Veranstalter-Haftpflichtversicherung, die Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen – sog. „Mietsachschäden“ – einschließt). Das Bestehen, Nichtbestehen oder der Umfang einer solchen Versicherung des Mieters lässt dessen Haftung nach § 9 unberührt.
§ 11 Online-Galerie & Foto-Funktionen
Über einen QR-Code am Display und/oder eine eventbezogene Online-Galerie können der Mieter und seine Gäste Bilder ansehen, herunterladen und teilen. Die Fotobox-Bilder werden nach dem Event innerhalb von 7 Tagen nach Rücklauf der Box kostenlos und ohne Wasserzeichen in der Online-Galerie bereitgestellt und dort für 3 Monate gespeichert (danach automatische Löschung; Verlängerung gegen Gebühr möglich). Die Galerie ist standardmäßig nur über den individuellen Galerie-Link in Verbindung mit einem PIN zugänglich; der Mieter kann die Sichtbarkeit im Kundenportal jederzeit auf „privat“ (nur eigener Zugang) oder — nach ausdrücklicher Bestätigung — auf „öffentlich per Link“ umstellen. Für die Weitergabe von Galerie-Link und PIN sowie für eine vom Mieter aktivierte öffentliche Freigabe ist allein der Mieter verantwortlich; er stellt insbesondere sicher, dass die abgebildeten Personen mit der jeweiligen Zugänglichmachung einverstanden sind. BoxShot haftet nicht für eine Weiterverbreitung von Inhalten durch den Mieter, seine Gäste oder Dritte, denen der Mieter den Zugang ermöglicht hat. Der Mieter informiert seine Gäste über die Zugänglichkeit der Galerie sowie die Freiwilligkeit der Foto-Erstellung und stellt die datenschutzrechtliche Zulässigkeit sicher. Eine ständige Verfügbarkeit der Online-Funktionen wird nicht garantiert.
§ 12 Pflichten des Vermieters & Mängel
Der Vermieter überlässt die Fotobox für die vereinbarte Mietzeit auf dem Versandweg in funktionsfähigem, gereinigtem Zustand und liefert spätestens einen Werktag vor dem gebuchten Termin. Der Mieter erhält einen Sendungs-Tracking-Link. Es werden eine Aufbau-/Bedienanleitung sowie Support während der üblichen Geschäftszeiten bereitgestellt. Die Versandkosten trägt der Vermieter, soweit nicht anders vereinbart (Ausnahme: erneuter Versand bei vom Mieter zu vertretender fehlgeschlagener Zustellung). Weist die Mietsache bei Übergabe einen vom Mieter nicht zu vertretenden Mangel auf, der die vertragsgemäße Nutzung erheblich beeinträchtigt, wird der Vermieter – soweit möglich und rechtzeitig – für Abhilfe oder ein gleichwertiges Ersatzgerät sorgen. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, mindert sich die Miete entsprechend bzw. wird bereits gezahlte Miete anteilig erstattet; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 13.
§ 13 Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Unbeschränkt gehaftet wird für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz). Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut) haftet der Vermieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden aus einem Ausfall der Fotobox während der Veranstaltung, ist ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
§ 14 Stornierung & Terminverschiebung
Storniert der Mieter, fällt – unbeschadet eines etwaigen Widerrufsrechts – folgende Stornogebühr (brutto) an: bis 28 Tage vor dem Termin 10 %, 27 bis 15 Tage vorher 50 %, 14 bis 7 Tage vorher 80 %; ab 6 Tagen vor dem Termin besteht kein Stornierungsrecht mehr. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Eine Terminverschiebung ist einmalig kostenlos und unter Verfügbarkeitsvorbehalt möglich (Umbuchungsgarantie), sofern sie spätestens 7 Tage vor dem Termin in Textform mitgeteilt wird; etwaige Preisdifferenzen bei gleichzeitiger Paketänderung bleiben unberührt. Eine Stornierung nach erfolgter Verschiebung wird mit 90 % berechnet.
§ 15 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, Fristen und das Muster-Widerrufsformular finden sich in der Widerrufsbelehrung. Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin vorgesehen sind, kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein. Auf Wunsch des Verbrauchers kann mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Folgen (ggf. anteilige Wertersatzpflicht).
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, gravierende Transport- oder Netzstörungen), die eine Vertragspartei ohne eigenes Verschulden an der Leistung hindern, befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht; eine Schadensersatzpflicht wird hierdurch nicht begründet. Kann der Vermieter aus Gründen höherer Gewalt nicht leisten, werden bereits erbrachte Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet; die Parteien bemühen sich vorrangig um eine einvernehmliche Terminverschiebung.
§ 17 Datenschutz
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist BoxShot (Alexander Zankl, ZANKL Consulting), Altenhofweg 50, 92318 Neumarkt i.d.OPf., support@boxshot.net. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten – einschließlich der über die Fotobox und die Online-Galerie erhobenen Daten – finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 18 Verbraucherstreitbeilegung
Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung ist im Impressum verlinkt.
§ 19 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.